Papierzuschnitte sprich Verkleinerungen lassen sich naturgemäß sehr präzise ausführen.
Mittelschnitte und Trennschnitte von Papieren können Abweichungen von einem Millimeter bedingen.
Die Winkligkeit des Zuschnittes wird immer von der Winkligkeit des Ursprungsbogens bestimmt.
Die Hersteller behalten sich eine Abweichung von der Rechtwinkligkeit um 0,3%, mindestens aber 2mm bezogen auf die tatsächlichen Seitenlängen vor.
Bei Pappen und Linoleumplatten sind Abweichungen von ein bis zwei Millimeter durch Differenzen im Großbogen möglich.
„Droaschneide geht ned“